Siedlungsverfassung

  1. Der EFZ ist bestrebt, mit der Siedlung Brahmshof einen Beitrag zur Förderung einer Durchmischung der Mieterschaft zu leisten und gleichzeitig für die Integration sozial Benachteiligter zu sorgen: jüngere und ältere Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen, Bewohnerinnen und Bewohner mit verschiedenen Einkommensverhältnissen, allein Erziehende, Patchwork- und traditionelle Familien, Singles, Paare, Wohngemeinschaften, Berufstätige, Studierende oder in Ausbildung stehende Personen sowie Menschen mit psychischen oder körperlichen Einschränkungen.
  2. Die Siedlung Brahmshof fördert das gemeinschaftliche Leben und die Kontakte zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern.
  3. Der EFZ unterstützt einen haushälterischen Umgang mit dem zur Verfügung stehenden Wohnraum durch eine möglichst gute Ausnutzung.
  4. Die Bewohnerinnen und Bewohner achten auf einen sorgsamen und nachhaltigen Umgang mit dem ihnen anvertrauten Gut.
  5. Je nach individuellen Möglichkeiten beteiligen sich die Bewohnerinnen und Bewohner am Siedlungsleben. Wechselseitige Kontakte sollen ein tragfähiges Beziehungsnetz schaffen.
  6. Bei Renovationen und Sanierungen berücksichtigt der EFZ die Verwendung von baubiologisch unbedenklichen Materialien. Es werden, wo möglich, erneuerbare Energiequellen berücksichtigt. Die Energieeffizienz wird durch angemessene Massnahmen bei Fenstern, Fassaden und Dächern erhöht. Der EFZ strebt eine dauerhafte Werterhaltung der Siedlung Brahmshof an, indem er die Sicherung der Bausubstanz kontinuierlich verfolgt und notwendige Renovationen oder Umbauten in die Wege leitet.
  7. Für gemeinsame Veranstaltungen und private Anlässe stehen der Mieterschaft verschiedene Gemeinschaftsräume zur Verfügung. Bei Bedarf kann tageweise ein Gästezimmer zugemietet werden.
  8. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner der Siedlung Brahmshof wird Mitglied des BewohnerInnenvereins.
  9. Die aktive Beteiligung der Mieterschaft am Siedlungsleben ist erwünscht und wird durch die Mitwirkung in folgenden Organen ermöglicht:
    1. Hofgemeinde
      Mitgliederversammlung des BewohnerInnenvereins mit regelmässigen Versammlungen der Mieterschaft, um Fragen des Zusammenlebens in der Siedlung zu diskutieren.

      Die Leitung des BewohnerInnenvereins besteht aus mindestens drei gewählten Aktivmitgliedern, wobei zwei von ihnen gleichzeitig auch Mitglieder des Hofrates der Siedlung Brahmshof sind (gemäss Statuten BewohnerInnenverein Betriebskommission Brahmshof des EFZ)

    2. Hofrat
      Der Hofrat der Siedlung Brahmshof ist das Verbindungsglied zwischen der Brahmshof-Bewohnerschaft und der EFZ-Trägerschaft.

      Der Hofrat ist ein Forum zur Meinungsbildung und gegenseitigen Information und setzt sich zusammen aus zwei leitenden Mitgliedern des BewohnerInnenvereins, zwei Vertreterinnen der EFZ-Trägerschaft und einer Hauswart-Vertretung (nach Bedarf mit beratender Stimme).

    3. Verschiedene Arbeitsgruppen und spontane ad hoc-Projektgruppen
  10. Finanzielle Bestimmungen
    Alle Mitglieder des BewohnerInnenvereins zahlen einen Jahresbetrag, der von der Mieterschaft bestimmt und in den Statuten festgehalten wird. Dieser dient der Deckung der Spesen bei Veranstaltungen oder kleineren Anschaffungen.

    Die Beiträge zur Finanzierung von Arbeits- und Projektgruppen richten sich nach dem Reglement des Hofrates der Siedlung Brahmshof.