Reglement Hofrat

Der Hofrat der Siedlung Brahmshof ist das Verbindungsglied zwischen der Brahmshof-Bewohnerschaft und der EFZ-Trägerschaft.

Allgemeine Bestimmungen

Zusammensetzung

Der Hofrat ist ein Forum zur Meinungsbildung und gegenseitigen Information und setzt sich zusammen aus

  • zwei leitenden Mitgliedern des BewohnerInnenvereins
  • zwei Vertreterinnen der EFZ-Trägerschaft (EFZ-Vorstandsmitglied und Verwalterin Brahmshof)
  • eine Hauswart-Vertretung (nach Bedarf mit beratender Stimme)

Das EFZ-Vorstandsmitglied hat den Vorsitz, die Verwalterin (Büro Brahmshof) führt das Protokoll.

Zuständigkeiten

Der Hofrat befasst sich mit Fragen, welche die Beziehungen der Bewohnerinnen und Bewohner zum Evangelischen Frauenbund Zürich im Speziellen und zum Quartier im Allgemeinen betreffen.

Wahl

Die EFZ-Vertreterinnen werden durch den EFZ-Vorstand delegiert; die Vertretung der Bewohnerschaft im Hofrat (leitende Mitglieder des BewohnerInnenvereins) wird durch den BewohnerInnenverein bestimmt.

Stimmrecht und Entscheide

Jedes Hofrat-Mitglied hat eine Stimme, und die Beschlüsse werden mit einfachem Mehr gefällt; bei Stimmengleichheit gilt der Stichentscheid der Vorsitzenden.

Sitzungen

Der Hofrat trifft sich nach Bedarf, in der Regel zweimal jährlich im März und September; die Sitzungseinladung enthält eine Traktandenliste, die durch die Vorsitzende erstellt wird (Anträge sind bis 14 Tage vor der Sitzung einzureichen).

Entschädigung

Die Vertreter und Vertreterinnen des BewohnerInnenvereins erhalten ein Sitzungsgeld gemäss gültigem Ansatz der EFZ-Regelungen.

Präsidentin EFZ

Die EFZ-Präsidentin kann jederzeit mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen.

Zuständigkeiten im Einzelnen

Der Hofrat erörtert Fragen und erarbeitet Lösungen insbesondere zu folgenden Bereichen

Projekte und Aktionen

Erarbeiten von Rahmenbedingungen für Aktionen aus dem BewohnerInnenverein; diese werden dem EFZ-Vorstand unterbreitet und sind dann von diesem zu genehmigen, wenn die «Allgemeinfläche», d.h. gemeinschaftlich genutzte Flächen und Räume der Siedlung Brahmshof, von Aktionen tangiert wären; für Projekte ausserhalb der sogenannten Allgemeinfläche verfügt der Hofrat über eine Entscheidungskompetenz von bis zu CHF 3’000.—/Jahr

Nachbarschaft, Quartier, Sicherheit

Erarbeiten von Lösungen und Bestimmen von verantwortlichen Personen oder Gremien im Falle von Diskussionen zu Anliegen der Bewohnerschaft oder etwaigen Reaktionen aus der Nachbarschaft (Schnittstellen)

Aussenräume (Terrassen, Hof, Laubengänge) und Waschküchen

Erarbeiten von Lösungen und Bestimmen von verantwortlichen Personen oder Gremien im Falle von Diskussionen zu Fragen der Gestaltung, Benützung, und Ordnung

Unterhalt, Hauswartung, technischer Dienst, Aussenanlagen, Putzdienst

Erarbeiten von Lösungen und Bestimmen von verantwortlichen Personen oder Gremien im Falle von Wünschen und Bedürfnissen und im Umgang mit Beanstandungen

Vermietung

Orientierung über leer stehende und neu zu besetzende Objekte durch die Verwalterin (Büro Brahmshof) an den Hofrat; Vorschlagsrecht durch den Hofrat bei neu zu vermietenden Wohnungen (unter Einhaltung der Bestimmungen der Subventionsbehörden) und Anhörung zu den Vermietungsregeln beim Gästezimmer; Erfahrungsaustausch bezüglich Nutzung der übrigen Räume (EG, 1. und 2. UG)

Bauliche Massnahmen

Einbringen von Wünschen und Bedürfnissen; Orientierung über geplante grössere Renovationen oder Sanierungen durch den EFZ an den Hofrat, der eine Stellungnahme zu grösseren baulichen Massnahmen zuhanden des EFZ-Vorstandes abgeben kann