Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) bildet den rechtlichen Rahmen für den BewohnerInnenverein Brahmshof. Massgebend sind die Artikel 60 bis 79.
Die Siedlungsverfassung des Evangelischen Frauenbunds Zürich (EFZ) ist Bestandteil aller Mietverträge für Wohnungen im Brahmshof. Sie regelt die allgemeinen Grundsätze des Zusammenlebens und schreibt die Mitgliedschaft aller BewohnerInnen im BewohnerInnenverein vor. Die derzeit gültige Siedlungsverfassung datiert vom April 1999.
Der BewohnerInnenverein Brahmshof bezweckt die Vertretung der BewohnerInnen gegenüber dem EFZ und die Mitgestaltung des Siedlungslebens im Sinne der Siedlungsverfassung. Alle BewohnerInnen sind Aktivmitglieder. Die Statuten werden zusammen mit weiteren Informationen allen neuen BewohnerInnen mit dem Mietvertrag überreicht. Aufgrund der hohen Fluktuation ist das bei Zuzügen in Jugendwohnungen nicht möglich; die Statuten können bei Bedarf in gedruckter Form beim BewohnerInnenverein oder in elektronischer Form auf dieser Website bezogen werden.
Der Hofrat ist ein Gremium für den Informations- und Meinungsaustausch zwischen dem EFZ und den BewohnerInnen bzw. dem BewohnerInnenverein. Er wird bei Bedarf vom Leitungsteam oder vom Vorstand des EFZ einberufen. Wenn möglich nimmt das ganze Leitungsteam teil. Im Hofratreglement sind die Details der Zusammenarbeit festgehalten. In den Statuten heisst der Hofrat Betriebskommission Brahmshof des EFZ.