Hausordnung

Das Zusammenleben mehrerer Parteien in einem Mehrfamilienhaus setzt gegenseitige Rücksichtnahme voraus. Um allen ein angenehmes Wohnen zu ermöglichen, gelten nachfolgende Empfehlungen:

  1. Die Mietparteien nehmen gegenseitig Rücksicht durch Vermeidung von Ruhestörungen aller Art. lnsbesondere durch entsprechendes Einstellen des CD-Players, Radios und Fernsehers, speziell während der Nachtzeit.
  2. Für das Wäscheaufhängen stehen besondere Plätze, Räume und Vorrichtungen zur Verfügung.
  3. Für die Benützung der Waschküche sowie Trockenstellen besteht eine separate Benützungsordnung.
  4. Zur Vermeidung von Lärm und Sachbeschädigungen bei Unwetter ist den Fenstern, Jalousieläden und Storen erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken, sei es durch deren Schliessen, Einziehen oder Befestigen.
  5. Der Eintritt der Frostzeit bedingt, dass sämtliche Räume, in welchen sich Heizelemente und Wasserröhren befinden, von der kalten Luft abgeschlossen werden. Eine wirkungsvolle Lüftung der Wohnräumlichkeiten erfolgt durch kurzes Öffnen möglichst vieler Fenster.
  6. Es wird als selbstverständlich vorausgesetzt, dass der Verursacher von ausserordentlichen Verunreinigungen für deren Beseitigung besorgt ist.
  7. Für das Aufstellen von Kehrichtsäcken und -gefässen am Abfuhrtag – sofern dasselbe nicht auf öffentlichem Grund erfolgt – stehen besondere Plätze zur Verfügung.
  8. Zur Vermeidung von unangenehmen und störenden Geruchsauswirkungen wird auf das Aufbewahren von übelriechenden Sachen in der Wohnung, im Keller oder in den allgemeinen Räumen durch den Vertragspartner verzichtet.
  9. Die Mietparteien sind dafür besorgt, dass Treppenhaus, Laubengang, Lift und andere gemeinsame Räume ungehindert benützt werden können.
  10. Im Übrigen wird auf die geltenden Vorschriften der Polizeiverordnung hingewiesen.

Freundliche Grüsse
Siedlung Brahmshof

Liegenschaftenverwaltung