Der Hofrat der Siedlung Brahmshof ist das Verbindungsglied zwischen der Brahmshof-Bewohnerschaft und der EFZ-Trägerschaft.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Bestimmungen
Zusammensetzung
Der Hofrat ist ein Forum zur Meinungsbildung und gegenseitigen Information und setzt sich zusammen aus
- zwei leitenden Mitgliedern des BewohnerInnenvereins
- zwei Vertreterinnen der EFZ-Trägerschaft (EFZ-Vorstandsmitglied und Verwalterin Brahmshof)
- eine Hauswart-Vertretung (nach Bedarf mit beratender Stimme)
Das EFZ-Vorstandsmitglied hat den Vorsitz, die Verwalterin (Büro Brahmshof) führt das Protokoll.
Zuständigkeiten
Der Hofrat befasst sich mit Fragen, welche die Beziehungen der Bewohnerinnen und Bewohner zum Evangelischen Frauenbund Zürich im Speziellen und zum Quartier im Allgemeinen betreffen.
Wahl
Die EFZ-Vertreterinnen werden durch den EFZ-Vorstand delegiert; die Vertretung der Bewohnerschaft im Hofrat (leitende Mitglieder des BewohnerInnenvereins) wird durch den BewohnerInnenverein bestimmt.
Stimmrecht und Entscheide
Jedes Hofrat-Mitglied hat eine Stimme, und die Beschlüsse werden mit einfachem Mehr gefällt; bei Stimmengleichheit gilt der Stichentscheid der Vorsitzenden.
Sitzungen
Der Hofrat trifft sich nach Bedarf, in der Regel zweimal jährlich im März und September; die Sitzungseinladung enthält eine Traktandenliste, die durch die Vorsitzende erstellt wird (Anträge sind bis 14 Tage vor der Sitzung einzureichen).
Entschädigung
Die Vertreter und Vertreterinnen des BewohnerInnenvereins erhalten ein Sitzungsgeld gemäss gültigem Ansatz der EFZ-Regelungen.
Präsidentin EFZ
Die EFZ-Präsidentin kann jederzeit mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen.
Zuständigkeiten im Einzelnen
Der Hofrat erörtert Fragen und erarbeitet Lösungen insbesondere zu folgenden Bereichen
Projekte und Aktionen
Erarbeiten von Rahmenbedingungen für Aktionen aus dem BewohnerInnenverein; diese werden dem EFZ-Vorstand unterbreitet und sind dann von diesem zu genehmigen, wenn die «Allgemeinfläche», d.h. gemeinschaftlich genutzte Flächen und Räume der Siedlung Brahmshof, von Aktionen tangiert wären; für Projekte ausserhalb der sogenannten Allgemeinfläche verfügt der Hofrat über eine Entscheidungskompetenz von bis zu
Nachbarschaft, Quartier, Sicherheit
Erarbeiten von Lösungen und Bestimmen von verantwortlichen Personen oder Gremien im Falle von Diskussionen zu Anliegen der Bewohnerschaft oder etwaigen Reaktionen aus der Nachbarschaft (Schnittstellen)
Aussenräume (Terrassen, Hof, Laubengänge) und Waschküchen
Erarbeiten von Lösungen und Bestimmen von verantwortlichen Personen oder Gremien im Falle von Diskussionen zu Fragen der Gestaltung, Benützung, und Ordnung
Unterhalt, Hauswartung, technischer Dienst, Aussenanlagen, Putzdienst
Erarbeiten von Lösungen und Bestimmen von verantwortlichen Personen oder Gremien im Falle von Wünschen und Bedürfnissen und im Umgang mit Beanstandungen
Vermietung
Orientierung über leer stehende und neu zu besetzende Objekte durch die Verwalterin (Büro Brahmshof) an den Hofrat; Vorschlagsrecht durch den Hofrat bei neu zu vermietenden Wohnungen (unter Einhaltung der Bestimmungen der Subventionsbehörden) und Anhörung zu den Vermietungsregeln beim Gästezimmer; Erfahrungsaustausch bezüglich Nutzung der übrigen Räume (EG, 1. und 2. UG)
Bauliche Massnahmen
Einbringen von Wünschen und Bedürfnissen; Orientierung über geplante grössere Renovationen oder Sanierungen durch den EFZ an den Hofrat, der eine Stellungnahme zu grösseren baulichen Massnahmen zuhanden des EFZ-Vorstandes abgeben kann